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Vom Amtsgericht bestellte Betreuer/innen haben die Aufgabe Menschen zu vertreten und zu unterstützen, die geistig oder körperlich behindert sind oder unter psychischen Störungen leiden. Aufgrund ihrer Beeinträchtigungen finden sich die Betroffenen in ihrem Leben oft nicht mehr zurecht: Sie vereinsamen, bezahlen ihre Rechnungen nicht, verschulden sich oder versäumen Arzt- und Behördentermine. Für diese Menschen wird eine Betreuung eingerichtet, damit sie nicht an den Rand der Gesellschaft geraten. Als „Manager auf Zeit“ kümmern sich Betreuerinnen und Betreuer im Auftrag ihrer Klienten um soziale und rechtliche Belange und unterstützen sie auf ihrem Weg in ein selbst bestimmtes Leben. Betreuung bewahrt Menschen davor, aus dem sozialen Netz heraus zufallen, oft verhindert sie Klinikaufenthalte, Arbeitslosigkeit, Straftaten oder Verschuldung. Wille und Wohl der betroffenen Menschen stehen dabei an erster Stelle. Juristische, medizinische, pädagogische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse bilden die Grundlage der Betreuungsarbeit. Betreuungen werden grundsätzlich von den zuständigen Amtsgerichten eingerichtet. Hier wird entschieden, wer eine Betreuung erhält und in welchem Umfang. Gesetzlich geregelt ist, dass Betreuungen in spezifischen Aufgabenfeldern und nicht pauschal festgelegt werden. Diese Regelung ermöglicht den Betroffenen weiterhin eigenverantwortlich zu handeln. Betreuer/innen vertreten und beraten, unterstützen und handeln in folgenden Aufgabenfeldern:


 Gesundheitssorge

 Vermögenssorge

 Heimangelegenheiten

 Wohnungsangelegenheiten

 Behördenangelegenheiten

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